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Neues Cannabis-Urteil 2026

Erste Cannabisfahrt: Wann darf die Behörde eine MPU verlangen?

Kurzantwort: Eine erste Zuwiderhandlung unter Cannabiseinfluss rechtfertigt nicht automatisch eine MPU. Nach dem VGH München muss eine aussagekräftige Zusatztatsache hinzukommen, die das Risiko einer erneuten Cannabisfahrt erheblich erhöht.

3,5 ng/ml und MPU sind zwei verschiedene Fragen

Der gesetzliche Grenzwert beantwortet deshalb nicht automatisch, ob eine MPU angeordnet werden darf oder wie sie ausgeht. Für die MPU zählen § 13a FeV, Anlage 4 FeV und die konkrete Akte.

Was entschied der VGH München am 20. Mai 2026?

Im Fall wurden nach einer Verkehrskontrolle 11 ng/ml THC und 70 ng/ml THC-COOH festgestellt. Die Behörde verlangte eine MPU und stützte die behauptete Zusatztatsache vor allem auf fehlende Ausfallerscheinungen trotz des THC-Werts. Weil das Gutachten nicht vorgelegt wurde, entzog sie die Fahrerlaubnis.

Der VGH München stellte die aufschiebende Wirkung der Klage wieder her. Aus der Begründung der Behörde ergaben sich nach Ansicht des Gerichts keine hinreichenden Tatsachen, die über die erste Cannabisfahrt hinaus ein erhöhtes Wiederholungsrisiko begründeten. Die Akte enthielt zudem dokumentierte drogentypische Auffälligkeiten. Die von der Behörde behauptete Cannabisgewöhnung war damit nicht schlüssig belegt.

Die entscheidende Grenze: Das Gericht hat nicht entschieden, dass nach einer ersten Cannabisfahrt niemals eine MPU möglich ist. Es verlangt eine konkrete und tragfähige Zusatztatsache.

Was kann eine Zusatztatsache sein?

Der Beschluss nennt fachliche Beispiele, die auf chronischen, hochfrequenten Konsum oder fehlendes Trennungsvermögen hinweisen können. Dazu gehören eine sehr hohe THC-Konzentration ohne erkennbare Ausfallerscheinungen oder die Kombination aus hohem THC- und sehr hohem THC-COOH-Wert.

Im Beschluss werden hierfür 15 ng/ml THC ohne Ausfallerscheinungen sowie die Kombination aus mindestens 8 ng/ml THC und mindestens 150 ng/ml THC-COOH als fachliche Orientierung erwähnt. Das sind keine eigenständigen gesetzlichen Grenzwerte und keine automatische MPU-Formel. Entscheidend bleiben Zeitpunkt, Messwerte, dokumentierte Auffälligkeiten, Konsumangaben und die konkrete Begründung der Behörde.

Wann § 13a FeV eine MPU vorsieht

Nach § 13a FeV ist ein medizinisch-psychologisches Gutachten insbesondere in folgenden Konstellationen vorgesehen:

  • Ein ärztliches Gutachten nennt Anzeichen für Cannabismissbrauch.
  • Sonstige Tatsachen begründen die Annahme von Cannabismissbrauch.
  • Es gab wiederholte Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss.
  • Die Fahrerlaubnis wurde bereits aus entsprechenden Gründen entzogen.
  • Es soll geklärt werden, ob Missbrauch oder Abhängigkeit nicht mehr besteht.

Bei Tatsachen, die auf Cannabisabhängigkeit hindeuten, sieht die Vorschrift zunächst ein ärztliches Gutachten vor. Welche Variante im Einzelfall greift, hängt von den Tatsachen und dem Schreiben der Behörde ab.

Vorsicht bei einem bereits vorgelegten negativen Gutachten

Ein zweiter Beschluss des VGH München vom 5. Mai 2026, Az. 11 CS 26.503, zeigt eine wichtige Einzelfallgrenze. Dort durfte die Behörde ein bereits vorgelegtes, schlüssiges negatives Fahreignungsgutachten als neue eigenständige Tatsache verwerten. Das Gericht hielt es in diesem Fall nicht mehr für entscheidend, ob die ursprüngliche Gutachtensanordnung rechtmäßig war.

Deshalb sollten Betroffene eine Frist niemals ignorieren, aber vor wichtigen Erklärungen und vor dem Umgang mit einem negativen Gutachten rechtzeitig individuellen Rechtsrat einholen. MPU-Vorbereitung ersetzt diese rechtliche Prüfung nicht.

Was in der Begutachtung zählt

Anlage 4a FeV beschreibt eine anlassbezogene Begutachtung, die sich an der behördlichen Fragestellung orientiert. Im Mittelpunkt steht die Prognose: Ist künftig zu erwarten, dass Konsum und Fahren zuverlässig getrennt werden, oder ist bei Abhängigkeit eine stabile Abstinenz belegt?

Für eine tragfähige Vorbereitung solltest du deshalb beantworten können:

  • Wie sah dein tatsächlicher Konsumverlauf aus?
  • Warum kam es zur Fahrt oder zur fehlenden Trennung?
  • Was hast du seitdem konkret verändert?
  • Welche Regeln gelten heute in Risikosituationen?
  • Welche Nachweise passen zur behördlichen Fragestellung und deinem Verlauf?

Fünf Schritte nach dem Behördenschreiben

  1. Schreiben, Messbericht, Bußgeldbescheid und weitere Akten vollständig sichern.
  2. THC-, THC-COOH-Wert, Auffälligkeiten, Konsumangaben und frühere Vorfälle getrennt notieren.
  3. Frist und genaue Rechtsgrundlage der Gutachtensanordnung sofort prüfen lassen.
  4. Keine pauschale Schlussfolgerung allein aus dem 3,5-ng/ml-Wert ziehen.
  5. Erst danach Vorbereitung und mögliche Abstinenznachweise passend zur Fragestellung planen.

Passende nächste Informationen

Amtliche Quellen

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