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Neuerteilung nach Entziehung

Sperrfrist vorbei: Kommt der Führerschein automatisch zurück?

Kurzantwort: Nein. Nach einer Entziehung muss die Fahrerlaubnis neu beantragt werden. Der Antrag ist frühestens sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist möglich.

Warum die Fahrerlaubnis nicht automatisch zurückkommt

Wird die Fahrerlaubnis entzogen, erlischt sie nach § 3 Abs. 2 StVG. Das Ende einer gerichtlichen Sperrfrist bedeutet deshalb nur, dass ab diesem Zeitpunkt wieder eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Ein neuer Führerschein wird nicht automatisch zugeschickt.

Du musst die Neuerteilung bei der für deinen Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen. Die Behörde prüft dabei, ob die Voraussetzungen für eine neue Fahrerlaubnis erfüllt sind.

Wann kann der Antrag gestellt werden?

Nach § 20 Abs. 4 FeV kann der Antrag frühestens sechs Monate vor Ablauf der Sperre gestellt werden. Ein früher Antrag schafft Zeit für Behördenwege, Unterlagen und mögliche Rückfragen. Er verkürzt die Sperrfrist aber nicht.

Für die Bearbeitungsdauer gibt es keinen deutschlandweit einheitlichen Wert. Deshalb sollte der Ablauf mit der zuständigen Behörde frühzeitig geklärt werden.

Ist nach der Sperrfrist immer eine MPU nötig?

Nein, allein das Ende der Sperrfrist entscheidet das nicht. Ob ein medizinisch-psychologisches Gutachten verlangt wird, hängt vom Entziehungsgrund, der Akte und den einschlägigen Vorschriften der FeV ab. Bei Alkohol, Cannabis, anderen Drogen, Straftaten oder wiederholten Verkehrsverstößen gelten unterschiedliche Voraussetzungen.

Wichtig ist deshalb die konkrete Fragestellung der Fahrerlaubnisbehörde. Sie zeigt, welche Eignungszweifel geklärt werden sollen und worauf eine Vorbereitung ausgerichtet sein muss.

Welche Unterlagen werden typischerweise gebraucht?

Die genaue Liste hängt von Fahrerlaubnisklasse und Behörde ab. Häufig werden ein Identitätsnachweis, ein biometrisches Foto, ein Sehtest und ein Erste-Hilfe-Nachweis verlangt. Je nach Fall können weitere Unterlagen, Führungszeugnis, Nachweise oder ein Gutachten hinzukommen.

Verbindlich ist die Auskunft deiner Fahrerlaubnisbehörde. Reiche nur vollständige und echte Unterlagen ein und kläre früh, welche Nachweise tatsächlich verlangt werden.

Dein sinnvoller Ablauf in fünf Schritten

  1. Sperrfristende und zuständige Fahrerlaubnisbehörde klären.
  2. Bis zu sechs Monate vorher nach der konkreten Unterlagenliste fragen.
  3. Antrag auf Neuerteilung vollständig stellen.
  4. Behördliche Fragestellung und mögliche Nachweise genau prüfen.
  5. Falls eine MPU verlangt wird, anlassbezogen und nicht mit Musterantworten vorbereiten.

Amtliche Quellen

Ist bei dir eine MPU Teil der Neuerteilung?

Schick uns Entziehungsgrund, Sperrfristende und das Schreiben der Fahrerlaubnisbehörde. Wir sortieren kostenlos, welcher Vorbereitungsschritt für deinen Fall sinnvoll ist.

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