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MPU-Recht und Straftaten

MPU wegen Aggression oder Beleidigung im Straßenverkehr

Kurzantwort: Nicht jede Beleidigung führt automatisch zur MPU. Mehrere heftige Beleidigungen, die durch Situationen im Straßenverkehr ausgelöst wurden, können eine Anordnung nach § 11 Absatz 3 Satz 1 Nummer 7 FeV aber rechtfertigen, wenn sie auf ein hohes Aggressionspotenzial hindeuten. Das hat der VGH München im März 2026 bei zwei Beleidigungen im Abstand von etwa zehn Wochen bestätigt.

Was war in dem entschiedenen Fall passiert?

Der Verwaltungsgerichtshof München entschied am 19. März 2026 über zwei per Strafbefehl geahndete Beleidigungen aus dem Jahr 2023. Im ersten Fall stellte der Betroffene einen Lkw so ab, dass eine Engstelle entstand, und beschimpfte einen Mann grob, der ihn darauf ansprach. Rund zehn Wochen später beschimpfte er aus seinem Pkw heraus einen Autofahrer, der am Fahrbahnrand angehalten hatte, um sein Navigationsgerät zu bedienen, und die Einfahrt des Betroffenen gar nicht blockierte. Die Strafbefehle lauteten auf Geldstrafen von 15 und 40 Tagessätzen.

Im April 2025 forderte die Fahrerlaubnisbehörde ein medizinisch-psychologisches Gutachten nach § 11 Absatz 3 Satz 1 Nummer 7 FeV. Nachdem es trotz mehrfach verlängerter Frist nicht vorlag, entzog sie im Oktober 2025 die Fahrerlaubnis und ordnete den Sofortvollzug an. Das Verwaltungsgericht Bayreuth lehnte den Eilantrag ab, der VGH München wies die Beschwerde zurück. Der Beschluss ist unanfechtbar.

Warum können Straftaten eine MPU auslösen?

Fahrgeeignet ist nach § 2 Absatz 4 StVG nur, wer nicht erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze verstoßen hat. § 11 Absatz 3 Satz 1 FeV erlaubt deshalb eine Begutachtung bei Straftaten mit Bezug zum Straßenverkehr (Nummer 5) oder zur Kraftfahreignung (Nummern 6 und 7). Nummer 6 setzt eine erhebliche Straftat voraus. Nummer 7 spricht im Plural von Straftaten und nennt besonders Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial.

Die strafrechtliche Bezeichnung allein reicht dafür nicht. Die Behörde muss den konkreten Bezug zur Fahreignung herstellen. Der VGH nennt Beleidigungen ausdrücklich als mögliche aggressive Straftaten. Relevant können Verhaltensmuster sein, die auf unkontrollierte Impulse oder ein rücksichtsloses Durchsetzen eigener Interessen hindeuten. Ein Eignungsmangel muss zu diesem Zeitpunkt noch nicht feststehen, er soll gerade durch das Gutachten geklärt werden. Nötig sind aber hinreichend konkrete Anhaltspunkte.

Was machte diesen Fall besonders?

Der VGH stellte auf mehrere Umstände zusammen ab:

  • Zwei Beleidigungen folgten in kurzem Abstand aufeinander.
  • Beide wurden durch gewöhnliche Verkehrssituationen ausgelöst, was den Bezug zur Verkehrssicherheit herstellte.
  • Die Reaktionen waren heftig und impulsiv, und ein konkreter Anlass fehlte.
  • Der Betroffene fühlte sich jeweils zu Unrecht in seinen Rechten verletzt.
  • Die Behörde hatte ihr Ermessen erkannt und die Zweifel auf den konkreten Fall bezogen.

Der Beschluss bedeutet deshalb nicht, dass jede einzelne Beschimpfung eine MPU rechtfertigt. Ob eine einzelne Beleidigung genügen könnte, musste das Gericht nicht entscheiden. Anzahl, Intensität, Anlass, zeitlicher Zusammenhang und die Begründung der Behörde bleiben maßgeblich.

Muss die Behörde auf Punkte warten?

Nach dem Beschluss nicht. Ein Vorgehen außerhalb des Fahreignungs-Bewertungssystems muss nur dann besonders begründet werden, wenn die Bedenken aus punktbewerteten Verkehrsverstößen stammen. Ein charakterlicher Mangel wiegt laut dem Senat so schwer, dass die Behörde nicht abwarten muss, bis er sich in ausreichend vielen geahndeten Verstößen zeigt.

Zwischen der zweiten Tat im September 2023 und der Anordnung im April 2025 lagen rund anderthalb Jahre. Der Anordnung stand das hier nicht entgegen, eigens erörtert hat der Senat diesen Abstand aber nicht. Berufliche und private Nachteile traten bei der Abwägung im Eilverfahren hinter den Schutz der Allgemeinheit zurück.

Was bedeutet die Nichtvorlage des Gutachtens?

Nach § 11 Absatz 8 FeV kann die Fahrerlaubnisbehörde auf fehlende Eignung schließen, wenn ein gefordertes Gutachten nicht fristgerecht vorgelegt wird und sie auf diese Folge hingewiesen hat. Laut dem VGH muss die Anordnung dafür formell und materiell rechtmäßig, anlassbezogen und verhältnismäßig gewesen sein.

Ignoriere eine laufende Frist deshalb nie. Wer Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Anordnung hat, braucht frühzeitig anwaltliche Prüfung. MPUFIX kann die inhaltliche Vorbereitung unterstützen, entscheidet aber nicht über Rechtsmittel.

Worauf kommt es in einer Aggressions-MPU an?

Ein Satz wie „Das passiert nie wieder“ überzeugt für sich genommen nicht. Du musst das konkrete Verhalten und seine Ursachen nachvollziehbar aufarbeiten. Typische Arbeitsfelder sind:

  1. Auslöser, Gedanken, Gefühle und Eskalationsverlauf der Vorfälle genau rekonstruieren.
  2. Eigene Verantwortung übernehmen, ohne das Verhalten anderer als Hauptursache darzustellen.
  3. Erkennen, welche Einstellungen zu Recht, Kontrolle, Kränkung oder Zeitdruck das Verhalten verstärkt haben.
  4. Konkrete neue Strategien für Konflikte, Stress und impulsive Reaktionen entwickeln.
  5. Belegen, wie lange die Veränderung bereits im Alltag funktioniert und wie du Rückfälle verhinderst.

Welche Themen tatsächlich geprüft werden, hängt von der behördlichen Fragestellung und der Akte ab. Bei diesem Anlass ist das persönliche Gespräch oft wichtiger als reines Lernen, weil Muster und Auslöser selten allein sichtbar werden. Das Paket Video plus Gespräche verbindet beides. Ist die Frist knapp oder liegt schon ein negatives Gutachten vor, kommt die Intensivbegleitung infrage.

Welche Unterlagen solltest du zuerst sortieren?

  • Gutachtensanordnung mit vollständiger Fragestellung und Frist
  • Strafbefehl, Urteil oder sonstige rechtskräftige Entscheidungen
  • Schriftverkehr mit Fahrerlaubnisbehörde und Begutachtungsstelle
  • Eigene sachliche Zeitlinie der Vorfälle
  • Vorhandene therapeutische, beratende oder sonstige Nachweise, soweit sie zum Fall passen

Bei Akteneinsicht, Rechtmäßigkeit der Anordnung oder laufenden Rechtsmittelfristen ist ein Verkehrsrechtsanwalt zuständig. Für die persönliche Aufarbeitung und Gesprächsvorbereitung kann MPUFIX helfen.

Amtliche Quellen

Alle Quellen am 3. November 2026 abgerufen.

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