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MPU-Ablauf

Wie läuft eine MPU ab?

Kurzantwort: Eine MPU besteht aus einer medizinischen Untersuchung, Leistungs- und Reaktionstests und einem psychologischen Gespräch. Der ADAC nennt für den Termin etwa drei bis vier Stunden, das Gespräch allein dauert rund eine Stunde. Das schriftliche Gutachten kommt einige Tage bis wenige Wochen später. Vorher müssen die behördliche Fragestellung, deine Unterlagen und gegebenenfalls nötige Nachweise geklärt sein.

1. Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet das Gutachten an

Am Anfang steht meist ein Schreiben der Fahrerlaubnisbehörde. Sie hat Zweifel, ob du sicher am Straßenverkehr teilnehmen kannst, oder du beantragst nach einer Entziehung eine neue Fahrerlaubnis. Typische Anlässe sind Alkohol, Cannabis, andere Drogen, wiederholte Verkehrsverstöße und bestimmte Straftaten.

Nach § 11 Absatz 6 FeV legt die Behörde in der Anordnung fest, welche Fragen das Gutachten klären soll. Sie nennt dir außerdem die Gründe für ihre Zweifel, die infrage kommenden Stellen und eine Frist. Das Schreiben ist deshalb deine wichtigste Arbeitsgrundlage. Wie du es liest, erklärt der Ratgeber zur MPU-Fragestellung.

2. Du wählst die Begutachtungsstelle, die Behörde schickt die Akte

Du kannst laut DEKRA jede amtlich anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreignung in Deutschland wählen. Die gewählte Stelle teilst du der Führerscheinstelle mit. Diese übermittelt deine Akte mit der Fragestellung an die Begutachtungsstelle, die sich danach wegen des Termins bei dir meldet.

Du hast das Recht, die Unterlagen einzusehen, die an die Stelle gehen (§ 11 Absatz 6 FeV). Nutze das, denn was der Gutachter aus der Akte weiß, solltest du auch selbst kennen. Die Kosten der Untersuchung trägst du selbst. Der MPU-Kostenüberblick 2026 zeigt, welche Ausgaben für Begutachtung, Nachweise, Vorbereitung und Neuerteilung zusammenkommen können.

3. Du sortierst Unterlagen und bereitest dich anlassbezogen vor

Wichtig sind Anlass, Datum, Promillewert oder Substanz, Punkte, Fristen, das Schreiben der Behörde und vorhandene Nachweise. Der ADAC nennt für den Untersuchungstag außerdem den Personalausweis, Belege über Therapie oder Abstinenz, soweit erforderlich, ärztliche Atteste bei bestehenden Erkrankungen und Angaben zu Medikamenten, die du einnehmen musst. Eine Übersicht bietet der Ratgeber zu den MPU-Unterlagen.

Die Vorbereitung sollte klären, was passiert ist, warum es passiert ist, was sich verändert hat und wie diese Veränderung im Alltag hält. Begutachtung und Vorbereitung sind dabei getrennt: Nach Anlage 4a Nummer 5 FeV darf niemand begutachten, der selbst solche Maßnahmen anbietet oder mit Anbietern vertraglich verbunden ist. Welche Vorbereitungsform zu deinem Fall passt, hängt vor allem vom Anlass und von deiner verbleibenden Zeit ab.

4. Am Untersuchungstag durchläufst du drei Teile

Die Reihenfolge legt die Begutachtungsstelle fest, und zwischen den Teilen kann es Wartezeiten geben. Nach dem ADAC-Überblick zum Ablauf und den DEKRA-FAQ gehören auch Fragebögen zu deinen persönlichen und medizinischen Verhältnissen dazu.

  • Medizinischer Check: ärztliche Untersuchung, zu der laut ADAC eine Blutentnahme und Koordinationstests gehören, etwa das Stehen auf einem Bein.
  • Leistungs- und Reaktionstest: Tests am Computer. Eine fehlerfreie Leistung wird nicht erwartet. Reicht das Ergebnis nicht aus, folgt laut ADAC ein Paralleltest. Fällt auch dieser negativ aus, kann eine Fahrverhaltensbeobachtung das Ergebnis korrigieren.
  • Psychologisches Gespräch: Hier geht es um den Anlass, deine Entwicklung und dein künftiges Verhalten. Es dauert rund eine Stunde.

Die Untersuchung ist nach Anlage 4a Nummer 1 FeV anlassbezogen und an die Fragestellung der Behörde gebunden. Sie erfasst nur Eigenschaften, die für die Fahreignung relevant sind, und nicht deine gesamte Persönlichkeit. Im Gespräch zählt, ob deine Darstellung ehrlich, konkret und widerspruchsfrei ist. Der ADAC rät von auswendig gelernten Sätzen und von Vorwürfen gegen Polizei oder Justiz ab. Wie du dich darauf einstellst, zeigt der Ratgeber zum psychologischen Gespräch.

Komm ausgeschlafen und ohne Alkohol, Aufputsch- oder Beruhigungsmittel. Falls dir eine Ton- oder Videoaufzeichnung des Gesprächs wichtig ist, frage vorab danach. Der ADAC weist darauf hin, dass nicht alle Begutachtungsstellen das anbieten.

5. Das Gutachten kommt schriftlich

Das Ergebnis erfährst du nicht direkt nach der Untersuchung. Der ADAC nennt einige Tage bis wenige Wochen. DEKRA versendet das Gutachten nach eigenen Angaben in der Regel innerhalb von 14 Tagen, nachdem alle Befunde vorliegen. Es muss nach Anlage 4a Nummer 2 FeV allgemeinverständlich, nachvollziehbar und nachprüfbar sein.

Bei der Beauftragung gibst du an, wohin das Gutachten gehen soll. Der ADAC rät, das Gutachten zunächst nur an dich selbst schicken zu lassen. Dann entscheidest du über die Weitergabe. Ein positives Gutachten reichst du bei der Fahrerlaubnisbehörde ein, die anschließend über deine Fahrerlaubnis entscheidet.

6. Welche Ergebnisse gibt es und was folgt daraus?

Die Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt) unterscheidet in ihrer Statistik drei Ergebnisse. Für 2025 meldet sie bei 70.135 Begutachtungen knapp 58 Prozent „geeignet“, rund 38 Prozent „ungeeignet“ und etwa 4 Prozent mit einer Kursempfehlung. Das sind bundesweite Werte, die nichts über deinen Einzelfall aussagen.

Die Kursempfehlung richtet sich an Personen ohne Fahrerlaubnis. Eine Bescheinigung über einen nach § 70 FeV anerkannten Kurs kann ein neues Gutachten in der Regel ersetzen, wenn das Gutachten diese Kursart für geeignet hält und die Behörde vorher zugestimmt hat (§ 11 Absatz 10 FeV). Das gilt nicht für alle Anlässe.

Bei einem negativen Gutachten prüfe zuerst, woran es lag, bevor du den nächsten Versuch planst. Der ADAC rät, ein solches Gutachten nicht an die Behörde weiterzugeben, weil es dort gegen dich verwendet werden kann. Bedenke aber: Läuft eine Frist aus einer Anordnung, darf die Behörde bei Nichtvorlage nach § 11 Absatz 8 FeV auf fehlende Eignung schließen. Diese Abwägung gehört im Zweifel zu einem Verkehrsrechtsanwalt. Weiter hilft der Ratgeber zum negativen Gutachten.

Quellen

Alle Quellen am 3. November 2026 abgerufen. Abläufe und Fristen können sich je nach Begutachtungsstelle und Behörde unterscheiden.

Kurzer Check

Wenn du schon ein Schreiben der Behörde hast, lohnt sich eine frühe Einordnung. So wird klar, ob Videos reichen oder ob persönliche Gespräche sinnvoller sind.

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